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Praxis für Komplementärmedizin Christine Braun
Vereinbarung zwischen Patient und Therapeut
Unsere Zeit wird immer komplizierter und auch in den Praxen kehren immer mehr Vorschriften ein. Damit die rechtlichen Grundlagen zwischen Patient und Therapeut gewährleistet sind ist es nötig, eine schriftliche Aufklärung durchzuführen. Im unteren Abschnitt sehen Sie die Geschäftsbedingungen meiner Praxis.
Der Patient hat folgende Punkte zur Kenntnis genommen und hat sich mit der Terminvereinbarung damit einverstanden erklärt:
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Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden da diese sonst kostenpflichtig verrechnet werden, je nachdem wie lange Sie den termin gebucht hatten.
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Stundenansatz: 168 Franken, auch für Telefontermine und beantworten von therapeutischen Fragen per Mail. Durch die Dokumentationspflicht ist diese Art der Konsultation gleichwertig zu sehen.
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Anerkannt beim Naturärzteverband Schweiz NVS und ASCA. Alle angeschlossenen Krankenkassen für Komplementärmedizin erstatten je nach Versicherungsvertrag die Konsultation und allfällige Medikamente und Laborkosten. Der Patient ist selber dafür verantwortlich sich darüber vorab persönlich bei seiner Krankenkasse zu informieren.
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Die Abrechnung in meiner Praxis erfolgt über die Ärztekasse.
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